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   BVerwG, 31.07.1986 - 5 B 41.85   

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https://dejure.org/1986,8472
BVerwG, 31.07.1986 - 5 B 41.85 (https://dejure.org/1986,8472)
BVerwG, Entscheidung vom 31.07.1986 - 5 B 41.85 (https://dejure.org/1986,8472)
BVerwG, Entscheidung vom 31. Juli 1986 - 5 B 41.85 (https://dejure.org/1986,8472)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Zumutbarkeit der Finanzierung des Studiums durch die Eltern im Rahmen der Ausbildungsförderung - Anwendung der zivilrechtlichen Grundsätze zur Sicherung einer angemessenen Vorbildung zum Beruf im Rahmen der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 31.07.1986 - 5 B 41.85
    Die Darlegung erfordert insoweit ein Eingehen darauf, daß und in welcher Beziehung die aufgeworfene Rechtsfrage für die Entscheidung des Berufungsgerichts von Bedeutung war und auch für die Entscheidung im Revisionsverfahren erheblich sein wird (s. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BGH, 29.06.1977 - IV ZR 48/76

    Finanzierung der Berufsausbildung

    Auszug aus BVerwG, 31.07.1986 - 5 B 41.85
    Es ist also allein danach zu fragen, ob die Finanzierung der Berufsausbildung des Kindes den Eltern wirtschaftlich zumutbar ist (BGHZ 69, 190 [BGH 29.06.1977 - IV ZR 48/76]).
  • BVerwG, 19.06.1980 - 5 C 37.78

    Auszubildende - Erwerbstätigkeit - Weitere Ausbildung - Berufsqualifizierender

    Auszug aus BVerwG, 31.07.1986 - 5 B 41.85
    Von diesen Grundsätzen ist auch bei der Auslegung des § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 BAföG durch die Verwaltungsgerichte auszugehen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 25. Juni 1986 - BVerG 5 B 78.85 - unter Hinweis auf das Urteil vom 7. Februar 1980 - BVerwG 5 C 24.78 - und ferner BVerwGE 60, 231 [BVerwG 19.06.1980 - 5 C 37/78]).
  • BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
    Auszug aus BVerwG, 31.07.1986 - 5 B 41.85
    Die Darlegung erfordert insoweit ein Eingehen darauf, daß und in welcher Beziehung die aufgeworfene Rechtsfrage für die Entscheidung des Berufungsgerichts von Bedeutung war und auch für die Entscheidung im Revisionsverfahren erheblich sein wird (s. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 07.02.1980 - 5 C 24.78

    Ausbildungsförderung - Ausbildungsabschluss - Erwerbstätigkeit

    Auszug aus BVerwG, 31.07.1986 - 5 B 41.85
    Von diesen Grundsätzen ist auch bei der Auslegung des § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 BAföG durch die Verwaltungsgerichte auszugehen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 25. Juni 1986 - BVerG 5 B 78.85 - unter Hinweis auf das Urteil vom 7. Februar 1980 - BVerwG 5 C 24.78 - und ferner BVerwGE 60, 231 [BVerwG 19.06.1980 - 5 C 37/78]).
  • BVerwG, 25.06.1986 - 5 B 78.85

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Anspruch auf

    Auszug aus BVerwG, 31.07.1986 - 5 B 41.85
    Von diesen Grundsätzen ist auch bei der Auslegung des § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 BAföG durch die Verwaltungsgerichte auszugehen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 25. Juni 1986 - BVerG 5 B 78.85 - unter Hinweis auf das Urteil vom 7. Februar 1980 - BVerwG 5 C 24.78 - und ferner BVerwGE 60, 231 [BVerwG 19.06.1980 - 5 C 37/78]).
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